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Auf der einen Seite wohnen, auf der anderen arbeiten: Ratgeber für Grenzgänger im Baskenland
In Hendaye wohnen, in Irun arbeiten oder umgekehrt: Grenzgänger-Steuern, Krankenversicherung und S1, der Topo, Eurocité basque, Konsortium Bidasoa-Txingudi.
Im Baskenland überquert man die Grenze, als wechsle man nur das Stadtviertel: Man wohnt in Hendaye (Hendaia), arbeitet in Irun und kauft in Donostia-San Sebastián ein. Sobald es aber um Steuern und Sozialversicherung geht, sollte man die Regeln kennen.
Ein grenzüberschreitendes Gebiet
- Die baskische Eurocité Bayonne–San Sebastián (Eurocité basque) – ins Leben gerufen durch eine Vereinbarung vom 18. Januar 1993 und 1997 als Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) gegründet. Sie erstreckt sich über gut 50 km Küste, von der Mündung des Adour bis Getaria, und umfasst 42 Gemeinden mit mehr als 600.000 Einwohnern:
- 25 französische Gemeinden: Ahetze, Anglet, Arbonne, Arcangues, Ascain, Bassussarry, Bayonne, Biarritz, Bidart, Biriatou, Boucau, Ciboure, Guéthary, Halsou, Hendaye, Jatxou, Lahonce, Larressore, Saint-Jean-de-Luz, Saint-Pée-sur-Nivelle, Saint-Pierre-d’Irube, Sare, Souraïde, Urrugne und Villefranque.
- 17 Gemeinden in Gipuzkoa: Aia, Andoain, Astigarraga, Errenteria, Getaria, Hernani, Hondarribia, Irun, Lasarte-Oria, Lezo, Oiartzun, Orio, Pasaia, San Sebastián, Urnieta, Usurbil und Zarautz.
- Achtung: Dies ist die Liste der Eurocité, nicht die der steuerlichen Grenzzone (siehe unten), die in anderen Texten festgelegt ist.
- Das grenzüberschreitende Konsortium Bidasoa-Txingudi – gegründet am 23. Dezember 1998 von Irun, Hondarribia und Hendaye, um gemeinsame Projekte umzusetzen (Tourismus, Kultur, Wirtschaftsförderung). Die drei Städte zählen zusammen fast 100.000 Einwohner.
Steuern: die Grenzgängerregelung
Frankreich und Spanien haben eine steuerliche Sonderregelung für Grenzgänger. Beschäftigte, die ihren Grenzgängerstatus mit dem im französisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Grenzgängerausweis (carte frontalière) nachweisen, versteuern ihren Arbeitslohn nur in ihrem Wohnsitzstaat.
- Wer ist betroffen? Sie müssen in der Grenzzone des einen Landes wohnen und in der Grenzzone des anderen arbeiten, zum Beispiel in Hendaye wohnen und in Irun arbeiten – oder umgekehrt.
- Welche Gemeinden? Die Zone reicht etwa 20 km weit auf beide Seiten der Grenze. Die offizielle Liste der Gemeinden steht in Anhang I des französisch-spanischen Abkommens vom 25. Januar 1961 und wurde durch Briefwechsel 1964 und 1965 erweitert. Diese Liste ist online nicht in leicht zugänglicher Form veröffentlicht: Fragen Sie bei Ihrem Finanzamt (service des impôts) nach, ob Ihre Gemeinde (und die Ihres Arbeitgebers) dazugehört, bevor Sie sich festlegen.
- Welches Verfahren? Sie müssen jedes Jahr eine Bescheinigung bei der Steuerverwaltung beantragen und sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Außerhalb dieser Regelung gelten die allgemeinen Bestimmungen des französisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens von 1995.
Achtung auf der spanischen Seite: In Euskadi (der Autonomen Gemeinschaft Baskenland) werden die Steuern von den Provinzräten (Diputaciones Forales) verwaltet (siehe Auswandern ins spanische Baskenland).
Die Krankenversicherung
Sozialversicherungsrechtlich gelten Sie als Grenzgänger, wenn Sie täglich oder mindestens einmal pro Woche in Ihren Wohnsitzstaat zurückkehren.
- Sie sind in dem Land versichert, in dem Sie arbeiten.
- Um sich in Ihrem Wohnsitzstaat behandeln zu lassen, beantragen Sie das Formular S1 und lassen sich damit bei der örtlichen Krankenversicherung eintragen: Dort werden Sie dann wie ein einheimischer Versicherter behandelt.
- Sie können sich also in beiden Ländern behandeln lassen. Auch Ihre Familie kann diese Leistungen in Ihrem Wohnsitzstaat in Anspruch nehmen.
Verkehr
- Der Topo (Linie E2 von Euskotren) verbindet Lasarte-Oria mit Hendaye, über San Sebastián und Irun. Zwischen Lasarte-Oria und Irun fahren vier Züge pro Stunde, von denen zwei bis Hendaye weiterfahren.
Kurz zusammengefasst
- Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde in der Grenzzone liegt, und beantragen Sie den Grenzgängerausweis.
- Beantragen Sie das Formular S1, um sich an Ihrem Wohnort behandeln zu lassen.
- Geben Sie Ihre Einkünfte an der richtigen Stelle an (und in Euskadi bei der richtigen Hacienda Foral, der Finanzbehörde der Provinz).
Quellen
- impots.gouv.fr – Bin ich Grenzgänger? (auf Französisch)
- BOFiP – Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Spanien (auf Französisch); Légifrance – Französisch-spanisches Abkommen vom 10. Oktober 1995 (auf Französisch)
- CLEISS – Ihre Ansprüche auf Gesundheitsversorgung als Grenzgänger (auf Französisch)
- Wikipedia (fr) – Eurocité basque Bayonne - San Sebastián (Liste der Gemeinden); Wikipedia (en) – Basque Eurocity Bayonne-San Sebastián; MOT – Grenzüberschreitendes Gebiet Baskenland
- Französischer Senat – Antwort der Regierung zur französisch-spanischen Grenzzone (2021) (auf Französisch); Alliance solidaire des Français de l’étranger – Doppelbesteuerungsabkommen und Grenzgänger (PDF)
- Grenzüberschreitendes Konsortium Bidasoa-Txingudi (auf Spanisch)
- Wikipedia (en) – Euskotren Trena
Ongi etorri – und gute Fahrt!